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Beweiswert von Nicht-EU-Arbeitsbescheinigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 284/24) klargestellt, unter welchen Bedingungen eine im Ausland – außerhalb der EU – ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anerkannt wird. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Arbeitnehmer, die im Ausland erkranken, und für Arbeitgeber, die den Beweiswert solcher Bescheinigungen anzweifeln.